Verband Deutscher Kunsttherapeuten

Ausbildungsstandards und Zertifizierung

Unsere Ausbildungsstandards:

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Voraussetzungen für die Erstzertifizierung

Es gibt wohl kaum ein Dienstleistungsunternehmen, das sich nicht mit behördlichen Auflagen auseinander setzen muß. Diese müssen eingehalten werden, um sicherzustellen, daß die Dienstleistung in der jeweils angebotenen Weise auch wirklich dem Angebot entspricht. Jedes Zertifizierungssystem soll grundsätzlich die Qualität des Leistungserbringers dokumentieren. Patientenrechte, vor allem der Schutz der Klienten und Patienten, sollen durch zusätzliche Qualifikationen und Überprüfungen der Therapeuten optimiert werden. Dies hat nicht nur für Patienten, sondern auch für uns Kunsttherapeuten beachtenswerte Vorteile. Wir als Ihr Berufsverband sehen es als unsere Pflicht an, unseren Mitgliedern jede erdenkliche Hilfestellung zu geben, damit sie durch ein verständliches Zertifizierungssystem ihre Qualität gegenüber Klienten und Patienten nachweisen können. Wir wollen, daß Sie die Besten sind, deshalb haben wir ein Zertifizierungssystem eingeführt.

 

   

Richtlinien für die Zertifizierung


Die Zertifizierung ist Grundlage für eine ordentliche Mitgliedschaft im VDKT.

  • Für die Erstzertifizierung zum Psychosozialen Kunsttherapeuten (IFKTP)® durch den VDKT bedarf es der Zulassung. Zugelassen werden kann nur, wer die folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt:

  • Eine sechsmonatige außerordentliche Mitgliedschaft im VDKT und ein schriftlicher Antrag auf Zertifizierung an den Zertifizierungsausschuß mit folgenden Bescheinigungen:

  • Nachweis eines Praktikums bzw. einer Tätigkeit in einer therapeutischen Einrichtung.

  • Eine erfolgreich absolvierte, beurkundete Prüfung durch das Ausbildungsinstitut gemäß den Standards des VDKT (siehe Standards für Ausbildungen von Kunsttherapeuten) bzw. Urkunde des Abschlusses durch das zentrale Ausbildungsorgan des VDKT

  • Beleg über Überweisung der Zertifizierungs- und Verwaltungsgebühr von EUR 140

  • Unterzeichnung des Zertifizierungsvertrages beim Lizenzgeber (Verbandsschule)

Die Zertifizierung mit ihren Berechtigungen ist auf zwei Jahre beschränkt.

Auch die Verlängerungszeiträume betragen jeweils zwei Jahre gerechnet ab dem Ablauf der letzten zwei Jahresfrist. Werden diese Fristen nicht eingehalten erfolgt eine automatische Rückstufung in die außerordentliche Mitgliedschaft. In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann der Zertifizierungsausschuß den Lauf der neuen Frist von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der neuen Prüfungsentscheidung bestimmen.

Zur Anschlußzertifizierung sind Fortbildungsnachweise zu erbringen.

Die Fortbildungsnachweise müssen durch eine Bescheinigung der Verbandschule bestätigt und dokumentiert werden. In der Regel gibt es einen Punkt (FP) pro 45 min Fortbildungsstunde.

Die Zertifizierung Psychosozialer Kunsttherapeut (IFKTP)® kann erneut ausgestellt werden, wenn durch den Antragssteller innerhalb von zwei Jahren 60 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden, davon:

  • 6 Fortbildungspunkte für Einzellehrtherapie bei einem vom VDKT graduierten Lehrtrainer bzw. Lehrtherapeuten für Psychosoziale Kunsttherapie (IFKTP)®.

  • 8 Fortbildungspunkte für Einzel- oder Gruppensupervision bei einem vom VDKT graduierten Supervisor für Psychosoziale Kunsttherapie (IFKTP)®.

  • 18 Fortbildungspunkte für Mappenvorlage von 3 aktuellen künstlerischen Arbeiten, Projekten bzw. Ausstellungsnachweise durch Presseartikel oder Nachweis künstlerischer Lehrtätigkeit.

  • 28 Fortbildungspunkte für den Besuch von 2 Fortbildungen à 14 Unterrichtsstunden. Die Fortbildungen werden durch die Verbandsschule angeboten und durchgeführt (siehe Hinweis). 

  • Beleg über die Überweisung der Gebühr von EUR 50 für die Anschlußzertifizierung.

Nur Fortbildungen, die im Rahmen der Zertifizierung für Psychosoziale Kunsttherapeuten anerkannt sind, können für die Ausstellung des Fortbildungszertifikates berücksichtigt werden! Die Fortbildungsbescheinigung für Psychosoziale Kunsttherapeuten (IFKTP)® wird herausgegeben vom Institut für Kunst und Therapie Potsdam – Kunsttherapeutenakademie e.V. und vom VDKT beglaubigt.

Hinweis: Über den gesamten Jahresbeitrag erhalten zertifizierte Mitglieder sofort bei Beginn ihrer ordentlichen Mitgliedschaft und dann ebenso in den Folgejahren nach Eingang des Jahresbeitrages einen Fortbildungsgutschein, der bei Seminaren/Workshops der Verbandsschule angerechnet wird (mit 50% der jeweiligen Seminargebühr - maximal bis zur Hälfte des jährlichen Mitgliedsbeitrages).

gez. Der Vorstand                                                    Stand: 7. 2011


Hinweise zur Zertifizierung:

Wählen Sie für Ihre Zertifizierung je nach Ihrem persönlichen Interessengebiet oder Ihrem bereits erworbenen fachlichen Schwerpunkt einen der vier Themenbereiche:

  1. Psychosoziale Kunsttherapie als medizinische Dienstleistung

  2. Psychosoziale Kunsttherapie als psychologische Dienstleistung,

  3. Psychosoziale Kunsttherapie in der Gesundheitspflege,

  4. Psychosoziale Kunsttherapie im Rahmen der psychosozialen Betreuung.

Mit den Unterthemen

zu 1 (begleitende, aufdeckende und übende kunsttherapeutische Therapie bei psychisch und somatisch Erkrankten, bei Demenz, mittelgradigen und schweren Depressionen, Zwangs-. Angst- und Panikstörungen, Krebs, Konversionsstörung ),

zu 2 (kunsttherapeutische Arbeit als Krisenintervention und Konfliktlösung bei Gewalt z. B. in der Familie und Partnerschaft, bei Trauer, Burn out, Mobbing, Berufswahl),

zu 3 (kunsttherapeutische Arbeit als supportive, prophylaktische und rehabilitative Maßnahme bei Anorexie, Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs u.a. körperlichen Erkrankungen),

zu 4 (kunsttherapeutische Arbeit als  helfende, unterstützende, übende Maßnahme bei Sucht, ADS, LRS, Familienhilfe, Lebensbewältigung bei Geistigen und körperlichen Behinderungen).

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